Lebenslang für Kurden

■ Kilic tötete im Auftrag der PKK

Düsseldorf/Berlin (taz/AP) – Ramazan Adigüzel war gerade auf dem Weg zur Telefonzelle, da trafen ihn von hinten drei Kugeln in den Rücken und in den Kopf. Der 37jährige kurdische Flüchtling starb noch am Tatort, im Hannoveraner Stadtteil Linden. Eine durch einen Bauchschuß lebensgefährlich verletzte Passantin wurde auf einer Intensivstation gerettet.

Das war am 3. Mai 1987. Gestern verurteilte der siebte Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf den Kurden Casim Kilic zu lebenslanger Haft. Laut Urteilsbegründung soll der mittlerweile 32jährige seinen Landsmann im Auftrag der Europaführung der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) ermordet haben. Das Tatmotiv: Adigüzel war im Bundesvorstand der „Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan“ (KOMKAR), einer Konkurrenzorganisation, die die militante Politik der PKK ablehnt. Nach mehr als einjähriger Verhandlung hielten es die Richter für erwiesen, daß Kilic Mitglied eines zweiköpfigen PKK-Mordkommandos war. Mit dem Strafmaß folgten sie den Forderungen der Bundesstaatsanwaltschaft. Mit deren Zustimmung ließ der Senat den Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ unbeachtet, denn das Strafmaß bei Mord fällt wesentlich höher aus.

Die Täter waren zunächst entkommen. KOMKAR hatte sofort die PKK für den Mord verantwortlich gemacht. Deren Anhänger hatten zuvor mehrfach KOMKAR-Mitglieder bedroht und tätlich angegriffen. Kilic wurde später in Frankreich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Das Verfahren gegen ihn war von dem sich mittlerweile über mehr als vier Jahre streckenden „großen Kurdenprozeß“ in Düsseldorf abgetrennt worden. Darin soll am Montag die Bundesanwaltschaft mit ihren Plädoyers beginnen. Von den ursprünglich 18 Angeklagten sind nur noch vier übriggeblieben. taud