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Hoffnung auf Tempo 30

■ Gericht: Behörde muß zur Stader Straße neu entscheiden

Eine Anwohnerin will, die Baubehörde will nicht: Tempo 30 und ein Fahrverbot für LKW mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen in der Stader Straße. In diesem Streit hat jetzt das Verwaltungsgericht Bremen entschieden und den AnwohnerInnen der Stader Straße neue Hoffnung gemacht. Die Begründung, mit der die Baubehörde bislang die verkehrsberuhigenden Maßnahmen abgelehnt habe, stünden auf wackeligen Beinen.

Die Anwohnerin, die stellvertretend für eine Bürgerinitiative die Einführung von Tempo 30 und einem LKW-Fahrverbot beantragt hatte, habe einen Anspruch darauf, daß ihr Anliegen eine „sorgfältige Prüfung“ vor allem auch möglicher Alternativen in der Verkehrsführung erfahre. „Eine diesen Anforderungen genügende Ermessensentscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde liegt bislang nicht vor“, monieren die Verwaltungsrichter in ihrer Entscheidung, die gestern bekannt gemacht wurde. Die Konsequenz: Die Baubehörde soll binnen drei Monaten über die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Stader Straße neu entscheiden.

Insbesondere muß die Baubehörde jetzt prüfen, ob es möglich ist, den Lastwagenverkehr nachts über die Maler Straße umzulenken, weil die Lärmwerte in der Stader Straße erheblich über den Richtwerten lägen. mad

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