Grüner Husarenstreich

■ Ausländerbeauftragte mit mehr Rechten

Dresden (taz) – Als erstes Bundesland hat Sachsen gestern die Arbeit des Ausländerbeauftragten gesetzlich geregelt. Der Landtag beschloß in dritter Lesung nahezu einstimmig einen von CDU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf. Dabei lernten die sächsischen Abgeordneten, daß trotz der absoluten christdemokratischen Mehrheit parlamentarische Überraschungen nicht völlig auszuschließen sind.

Der Fraktion Bündnis 90/Grüne gelang es nämlich, in der zweiten Lesung einen ihrer vier Änderungsanträge durchzubringen. Der Saal war beinahe leer und eine genügende Anzahl Parlamentarier im richtigen Moment etwas schläfrig. Dabei kam eine Abstimmung zustande, die dem oder der Ausländerbeauftragten des Freistaates Sachsen künftig auch ein Initiativrecht zugesteht. So kann der Ausländerbeauftragte unter anderem vom Innenministerium und den Ausländerbehörden des Landes Akteneinsicht verlangen.

Das Amt des sächsischen Ausländerbeauftragten war im Mai 1992 auf Betreiben der Opposition geschaffen worden. Bündnis 90/Grüne hatte bereits damals einen Gesetzentwurf eingebracht, der jedoch von der Mehrheitsfraktion abgeschmettert wurde. Gelegenheit für Martin Böttger, bei der Einbringer-Koalition die „Urheberrechte“ seiner Fraktion einzuklagen.

Freidemokrat Martin Rade schämte sich nicht, anläßlich des Gesetzes über den Ausländerbeauftragten die Sachsen als den „ausländerfreundlichsten deutschen Volksstamm“ zu feiern. Der Ausländerbeauftragte selbst, Landtags-Vize Heiner Sandig (CDU), blieb betont sachlich. Er interpretierte das Gesetz als ein „doppeltes Zeichen“, einmal an die anderen Bundesländer, es den Sachsen gleichzutun, und zum anderen „für die Deutschen, die keine Fremden im Land haben wollen“.

Sandig erinnerte daran, daß er auf dem Evangelischen Kirchentag ein „Bundesministerium für Fremde“ gefordert habe. Dagegen sei in Sachsen so ein Ministerium nicht nötig.

Die wichtigste Aufgabe für sein Büro sei die „Beobachtung der Menschenrechte“ für die im Freistaat lebenden AusländerInnen. Dank Bündnis 90/Grüne muß es nun nicht beim Beobachten bleiben. Detlef Krell