taz intern
: Bundesanwalt contra taz

■ „Strafvereitelung“ im Dienst als Redakteur?

Berlin (taz) – Am 13. April letzten Jahres erschien in der taz ein Artikel, der sich damit beschäftigte, daß bislang Unbekannte sich unter Verwendung des Markenzeichens „RAF“ wie Rote Armee Fraktion gemeldet haben und neue Anschläge ankündigten. Der Artikel basierte auf einem der taz zugegangenen Schreiben, in dem die Autoren andeuten, sie gehörten zu einer Fraktion innerhalb der RAF, die mit der Einstellung des bewaffneten Kampfes nur bedingt einverstanden sind. In dem taz-Artikel wurde bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Zusammenhang zwischen den Autoren und der RAF möglicherweise frei erfunden ist – eine Einschätzung, die am folgenden Tag auch der Verfassungsschutz zum besten gab. Es handele sich bei dem Schreiben, so der Hamburger Agentenchef Ernst Uhrlau, um einen „nicht einmal besonders gelungenen Aprilscherz“.

Allein die Karlsruher Bundesanwaltschaft wollte nicht mitlachen. Nachdem taz-Autor Wolfgang Gast bereits im August letzten Jahres zu dem Komplex RAF-Scherz als Zeuge vernommen wurde, flatterte ihm jetzt die Mitteilung ins Haus, die Bundesanwaltschaft habe gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wegen „versuchter Strafvereitelung“. Das Schreiben hätte den Strafverfolgungsbehörden zwecks erkennungsdienstlicher Behandlung übergeben werden müssen. Damit treibt die Bundesanwaltschaft einen Konflikt voran, der uns seit Jahren immer mal wieder beschäftigt. Für die taz sind Schreiben, die auf die Identität der Autoren verweisen können, Bestandteil des Zeugnisverweigerungsrechts und werden deshalb vernichtet. Durchsuchungen waren deswegen bisher immer erfolglos. Nun ausgerechnet bei einem Fake mit „Strafvereitelung“ zu kommen ist mehr als ein Aprilscherz zur Unzeit. JG