NDR muß NPD nicht besserstellen

Der NDR handelt nicht gegen die Rundfunkfreiheit, wenn er der NPD nicht wie von diesem gewünscht „bessere“ Sendezeiten bereitstellt. Mit dieser gestern Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag der NPD zurückgewiesen.

Die NPD wollte im Laufe der Sendung „Hallo Niedersachsen“ kurz vor 20.00 Uhr ihre Wahlspots verbreiten. Der NDR hingegen bot den Parteien den Zeitraum zwischen 18.35 und 18.45 Uhr in seinen 3. Programmen an. dpa