Streit um neuen Untersuchungsausschuß

■ CDU will Bremerhavener SPD-Postenfilz untersuchen lassen, SPD und Grüne sind skeptisch kommunale Eigenverwaltung?

Gut eine Woche hat der Deckel gehalten, mit dem die Sozialdemokraten ihre Bremerhavener Stadthallen-Affäre unter Verschluß gebracht haben. Jetzt hat die CDU den Riegel wieder gelockert und kocht das Thema erneut auf. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß der Bremer Bürgerschaft soll aufklären, ob Bremerhavener Amtsträger vom Oberbürgermeister über Dezernenten und Stadtverordneten SPD-Genossen gute Jobs zugeschustert haben.

Untersucht werden soll nicht allein die Stadthallen-Gesellschaft. sondern auch die Bremerhavener Wohnungsbaugesellschaft Stäwog, das Arbeitsförderungszentrum (AFZ) und die Fischereihafen Betriebs- und Entwicklungsgesellschaft (FBEG). „Die Vorwürfe von Amtsmißbrauch und rechtswidriger Vorteilsnahme in Bremerhaven sind noch nicht hinreichend aufgeklärt“, begründete der Bremerhavener CDU-Landtagsabgeordnete Michael Teiser den Untersuchungsausschuß gestern. Neues Öl im Feuer der Christdemokraten sind u.a. Aussagen des Bremerhavener Wirtschaftsdezernenten Werner Lenz, der dem SPD-Unterbezirkschef Siegfried Breuer einen Job bei der FBEG besorgt haben will. Am kommenden Montag will die CDU ihren Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses an die Bürgerschaft herantragen. 25 Abgeordnete müssen dann dem Antrag im Parlament zustimmen, 32 Sitze hat die CDU.

Bei der SPD sind unterdessen Zweifel laut geworden, ob ein Untersuchungsausschuß die Bremerhavener Affären überhaupt prüfen darf. „Im Grunde geht es um die Frage, ob der Landtag mit solch einem Untersuchungsausschuß in die kommunale Selbstverwaltung eingreift“, erklärte gestern der SPD-Fraktionsvorsitzende Claus Dittbrenner. Nach einer juristischen Prüfung will die SPD möglicherweise den Staatsgerichtshof mit dieser Frage befassen.

Zweifel und Zustimmung herrschen im Lager der Grünen. „Ein Untersuchungsausschuß ist sicherlich zulässig, sofern er die Landesgesellschaften betrifft“, erklärte der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Rainer Oellerich. Skeptisch ist er dagegen bei den Bremerhavener Eigenbetrieben. Von den im CDU-Antrag genannten vier Gesellschaften sind zwei reine Bremerhavener Eigenbetriebe: die Stadthallen-Gesellschaft und die Stäwog. Beim AFZ ist die Stadt Bremen mit 80% beteiligt, die FBEG ist vollständig landeseigen.

Die FDP hält sich derzeit noch heraus. „Wir lassen das alles auf uns zukommen und prüfen das, sobald wir den Antrag vorliegen haben“, erklärte gestern Fraktionsmitarbeiter Ulrich Berlin.

Die CDU beruft sich dagegen auf Artikel 147 der Bremer Landesverfassung. Darin heißt es: „Der Senat hat die Aufsicht über die Gemeinden. Die Aufsicht beschränkt sich auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.“ Deshalb sei auch nicht SPD-Filz das Thema des Untersuchungsausschusses, sondern „das Verhalten zum Nachteil öffentlicher Unternehmen oder gar ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung“, erklärte CDU-Fraktionschef Peter Kudella.

Volker Heigenmoser, Magi-stratssprecher in Bremerhaven, erklärte dagegen: „Ich sehe nicht, daß die von der CDU aufgeführten Betriebe zur Verwaltung gehören, entsprechend auch nicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses sein können.“

Der Untersuchungsausschuß soll außergewöhnlich klein, billig und schnell über die Bühne gezogen werden. Die CDU hat sieben Abgeordnete beantragt, wovon entfielen derzeit drei auf die SPD, zwei auf die CDU und je einer auf FDP und Grüne. Während die letzten drei Untersuchungsausschüsse zwischen 600.000 Mark (Hans-Wendt-Stiftung) und mehr als eine Million Mark (St.-Jürgen-Krankenhaus) gekostet haben, sollen nach Ansicht der CDU „Bordmittel“ ausreichen, um den Untersuchungsausschuß in sechs Wochen durchzuziehen. „Wir werden nur noch mit dem Schwert der Strafprozeßordnung die Wahrheit erkennen können“, erklärte CDU-Fraktionschef Peter Kudella gestern. mad