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Gegen Verkehrsberuhigung

■ Bausenatorin will Urteil zur Stader Straße nicht akzeptieren

Binnen drei Monaten sollte die Baubehörde über Tempo 30 und ein LKW-Verbot in der Stader Straße neu entscheiden. So wollte es das Verwaltungsgericht in einer Entscheidung, die Anwohner erklagt hatten und die Mitte Januar bekannt wurde. Jetzt hat die Bausenatorin Berufung gegen das Urteil angekündigt. Die Anwohner der Stader Straße fürchten, daß ihre Straße jetzt zur LKW-Piste wird.

Ein zentraler Punkt in der Argumentation des Gerichts war der atuelle Flächennutzungsplan für die Stader Straße. Das sei nun ausdrücklich keine Hauptverkehrstraße. Die Baubehörde müsse das bei der Bewilligung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen berücksichtigen, meinten die Richter.

Genau dieses Argument hat die Bausenatorin jetzt aufs Korn genommen und begründet damit die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (Abgabefrist: 17. Februar): Derzeit werde an einem LKW-Führungsnetz für die gesamte Stadt gearbeitet. Wenn man die Stader Straße jetzt verkehrsberuhige, „würde das geplante LKW-Führungsnetz durchlöchert, ehe es eingeführt ist“, heißt es in einer Erklärung.

Das ist faktisch die Aufnahme der Stader Straße in das LKW-Führungsnezt, meint der Verkehrsreferent beim Bund für Umwelt und Naturschutz und Mitglied der Bürgerinitiative Stader Straße, Peter Müller. „Es gibt jetzt schon vom Verwaltungsgericht gesundheitliche Bedenken durch die Verkehrsbelastung der Stader Straße. Wieviel mehr Verkehrslärm müssen die Anwohner erst ertragen, wenn die Stader Straße in das LKW-Netz aufgenommen wird?“

Die Baubehörde argumentiert anders: Alternativen für den LKW-Verkehr gebe es derzeit nur über die Maler Straße und über den Osterdeich, und dort seien noch mehr Anwohner von dem Lärm betroffen als in der Stader Straße.

Die Dreimonatsfrist, die das Verwaltungsgericht für eine neuen Entscheidung angesetzt hatte, ist jetzt erst einmal unterbrochen: Die Berufung der Bausenatorin, die im Senat abgesegnet ist, hat aufschiebende Wirkung für den Beschluß.

mad

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