Wer zahlt für die sanften Heiler?

■ Die Kosten für Akupunktur oder Homöopathie sollen jetzt von privaten Kassen übernommen werden / Doch viele wollen sich mit einer neuen Klausel drücken

Wer seine Leiden mit naturheilkundlichen Methoden wie Akupunktur oder Homöopathie behandeln ließ, bekam oft Probleme mit seiner Krankenversicherung. Denn gesetzliche wie private Kassen zogen sich in der Vergangenheit unter Berufung auf die „mangelnde Wissenschaftlichkeit“ aus der Leistungspflicht.

Obwohl die meisten privaten Versicherungen mündlich zusichern, daß sie die Kosten für naturheilkundliche Verfahren ersetzen, lehnten sie jahrelang die Übernahme ab. Denn im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen stand, daß „wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte“ Behandlungsmethoden nicht erstattet werden.

Vor gut einem halben Jahr erklärte der Bundesgerichtshof diese Klausel für unwirksam (Az. IV ZR 135/92): Damit „nehme der Versicherer dem Versicherungsnehmer, was er zu leisten versprochen hat“. Ein weiteres Argument: Viele Krankheiten ließen sich schließlich auch mit Schulmedizin nicht heilen.

Einige private Krankenversicherungen erweiterten umgehend ihr Leistungsangebot. Andere versuchen jedoch, das Urteil mit einer neuen Klausel zu umgehen. Danach wollen sie nur für Behandlungen aufkommen, „die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen“. Der am Urteil beteiligte Richter Wolfgang Römer äußert „Zweifel, ob die neue Klausel das vom Bundesgerichtshof angestrebte Ziel erreicht“.

Die auf Naturheilkunde spezialisierten Versicherungsmakler der Hamburger Firma Securvita haben aktuell einen Vergleich der 34 wichtigsten Privaten angestellt. Danach schneiden zur Zeit die „Union“ mit einer Erstattung von 80,6 Prozent, „Hanse-Merkur“ mit 72,7 und „Continental-Versicherung“ mit 71,5 Prozent der knapp 300 alternativen Therapie- und Diagnoseverfahren am besten ab. Doch die meisten Versicherungen ersetzen nach wie vor nur etwa 30 bis 45 Prozent.

ÖTM