„Justizstammgast“ muß sitzen

■ Yorck W. wegen Beleidigung von Schwarzen Sheriffs verurteilt

Wenn ihn Richter oder Staatsanwalt etwas fragen, erhebt sich Yorck W. von seinem Platz. „Setzen Sie sich doch, das macht mich ganz nervös“, belehrt ihn Richter Tempke. Yorck W. ist wegen Beleidigung von S-Bahn-Sheriffs angeklagt. Der 40jährige kann sich jedoch an nichts erinnern.

Als Zeuge sagt Christoph F. aus. Er wirkt mit Bundfaltenhose, glattem Hemd und kurzen Haaren wie ein Bank-Azubi. Doch der 24jährige F. ist „Sicherheitsangestellter“ und als Schwarzer Sheriff in der S-Bahnwache eingesetzt. „Mit dem Herren haben wir häufiger Probleme.“ Er habe den „leicht alkoholisierten“ W. zusammen mit einem Kollegen „rauchend und laut diskutierend“ in der ersten Klasse erwischt – mit einem Fahrschein vom Sozialamt für die zweite Klasse. Daraufhin wollten die Sheriffs seine Personalien aufnehmen, stießen aber auf Widerstand. „Wir wurden als Nazisäue und rechtsradikale Arschlöcher bezeichnet.“ W. habe ihnen sogar gedroht, „er würde sich unsere Gesichter merken und uns irgendwann auf die Gleise werfen“.

Da half es W. auch nichts, daß er sich in seinem Schlußwort rechthaberisch an den Richtertisch stellte. Der insgesamt 27mal vorbestrafte „Justizstammgast“ (er hat allein sieben Vorstrafen wegen „Beförderungserschleichung“) wirkt aggressiv, aber auch irgendwie gehetzt. Jetzt muß er eine dreimonatige Haftstrafe absitzen. Denn: „Bisher haben Sie leider nichts dazugelernt“, so Richter Tempke in seiner Begründung.

Torsten Schubert