Heckelmann bleibt stur

■ Rheinland-Pfalz duldet Angolaner für ein halbes Jahr In Berlin herrscht für Flüchtlinge weiter Unsicherheit

Während Rheinland-Pfalz als bisher erstes und einziges Bundesland vor drei Wochen beschlossen hatte, die angolanischen Flüchtlinge für ein halbes Jahr zu dulden, bleibt der Berliner Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) bei seiner starren Position: Nur eine bestimmte Gruppe von den in Berlin lebenden AngolanerInnen wird ohne offiziellen Status von der Abschiebung ausgenommen. „Das wird so bleiben, bis man auf der Innenministerkonferenz im Mai eine bundeseinheitliche Regelung findet“, bestätigte gestern der Pressesprecher des Innensenats, Hans- Christoph Bonfert.

Die 15 Angolaner, die Ende letzten Jahres bei den Kirchen Schutz vor ihrer drohenden Abschiebung suchten, haben trotzdem vor einer Woche ihr zweites Asyl verlassen. Dies erklärte Traudl Vorbrodt von der Ad-hoc- Initiative „Angola“ gestern gegenüber der taz. „Sie leben jedoch weiter in Unsicherheit bis zur Innenministerkonferenz, weil sie keinen Aufenthaltsstatus haben.“ Die AngolanerInnen hätten Angst, auf die Straße zu gehen, sagte Vorbrodt. Denn sie müssen mit fünf Stunden Polizeigewahrsam rechnen, weil sie nicht im Besitz von gültigen Papieren sind. „Das nagt am Selbstbewußtsein der Menschen.“

Rund 60 AngolanerInnen sollten Ende letzten Jahres in ihr vom Bürgerkrieg zerrüttetes Heimatland abgeschoben werden (siehe taz vom 11. Februar). Mehr als 400 in Berlin lebende AngolanerInnen befinden sich noch im Asylverfahren. Auch ihnen droht im Falle der Ablehnung der Rückflug in ihr Heimatland.

Seit zwei Monaten fordern Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und das Berliner Abgeordnetenhaus vom Innensenator, die Abschiebungen für diese Menschen auszusetzen. Rechtliche Grundlage soll der Paragraph 54 des Ausländergesetzes sein. Danach kann ein Land ohne Abstimmung mit dem Bundesinnenminister einen auf sechs Monate befristeten Abschiebestopp für besonders gefährdete Gruppen von Menschen beschließen.

Doch der Innensenator bleibt hart. Ein Gruppenabschiebestopp komme nur in Frage, erklärte Heckelmann, „wenn für jeden heimkehrenden Angolaner eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht“. Ansonsten sei die Berliner Ausländerbehörde verpflichtet, die Entscheidung des Bundesamtes auszuführen und die Flüchtlinge abzuschieben. Nur AnhängerInnen der Rebellenorganisation Unita und Wehrpflichtige der Jahrgänge 1970 bis 1975 seien von der Abschiebung auszunehmen. Sie werden inoffiziell geduldet.

In dem im Januar erstellten Lagebericht des Auswärtigen Amtes heißt es jedoch, daß auch „für Personen, die aus Unita-Gebieten stammen“, eine Gefährdung besteht, wenn sie in Regierungsgebiete abgeschoben werden. Mit diesem Satz begründete Heckelmanns Amtskollege aus Rheinland-Pfalz den Abschiebestopp. Olaf Bünger