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Geklonte Schlangen

■ Umweltbehörde stoppt unerlaubte Gen-Versuche an der Uni Hamburg

Die Hamburger Umweltbehörde hat ein gentechnisches Experiment gestoppt, weil es nicht genehmigt war. Dem verantwortlichen Professor an der Hamburger Universität droht nun ein Verfahren wegen dieser Ordnungswidrigkeit, die nach dem Gentechnik-Gesetz mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Mark bestraft werden kann.

Der Leiter des Instituts für Biochemie und Lebensmittelchemie, Prof. Carl-Wilhelm Vogel, hatte nach seinem Wechsel von einer amerikanischen Universität nach Hamburg ein laufendes Projekt an seine neue Arbeitsstelle transferiert. Es handelte sich dabei um molekularbiologische Studien zur Klonierung eines Schlangenproteins, das bei Organtransplantationen und anderen Operationen eingesetzt werden soll. Die Umweltbehörde entdeckte die ungenehmigten Experimente, die in die niedrigste gentechnische Sicherheitsstufe S1 eingestuft sind, nur durch einen Zufall.

Die Hamburger Wissenschaftsbehörde nennt drei Verstöße Vogels gegen das Gentechnik-Gesetz: Das Labor war nicht genehmigt, ebensowenig wie die Experimente. Außerdem habe Vogel zwei Praktika abgehalten. Der Wissenschaftler räumte die Versäumnisse ein und gibt an, er habe bereits an einem Antrag auf Genehmigung gearbeitet.

Der Hamburger Wissenschaftssenator Leonhard Hajen (SPD) erklärte, gerade in einem sensiblen Bereich wie der Gentechnik müßten gesetzlich Bestimmungen penibel eingehalten werden. „Wissenschaftler dürfen sich nicht aussuchen, welche Gesetze sie befolgen wollen“, sagte Hajen. Bis Mitte April soll ein detaillierter Bericht zu dem Vorgang vorliegen. lno

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