Abschiebung von Kurden verurteilt

■ Grüne: Rechtsstaatlichkeit muß gewahrt bleiben / Diepgen begrüßt Übergangsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge

Die geplante Abschiebung gewalttätiger Kurden hat das Bündnis 90/Die Grünen entschieden verurteilt. Auch wenn ein Teil der deutschen Bevölkerung für die Abschiebung sei, müsse die Rechtsstaatlichkeit gewahrt und müßten internationale Verträge eingehalten werden, erklärte der ausländerpolitische Sprecher, Ismail Hakki Koșan, gestern. Durch die Abkommen werde eine Abschiebung von Kurden in das „Folter- und Unterdrückungsland Türkei“ verboten.

Diplomatische Machenschaften zwischen Ankara und Bonn, Vereinbarungen über ein Abschiebeabkommen für Kurden in die Türkei zu treffen, bezeichnte der Sprecher als „Gipfel des Dilettantismus“. Die bundesdeutschen Politiker müßten eigentlich längst begriffen haben, betonte Koșan, „daß auch abgeurteilte Menschen nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, wo sie Folter, ,ethnische Säuberung‘ und Todesstrafe zu erwarten haben“.

Übergangsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge

Als „ersten wichtigen und dringend notwendigen Schritt in die richtige Richtung“ hat der Regierende Bürgermeister Diepgen die Übergangsregelung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien bezeichnet, die gestern in Kraft getreten ist. Dies sei ein „entscheidendes Signal für die notwendige Solidarität der Bundesländer untereinander“, erklärte Diepgen. In Berlin leben derzeit rund 40.000 Menschen aus Bosnien-Herzegowina. Die Regelung sieht vor, daß für eine Übergangszeit neu nach Berlin kommende Bürgerkriegsflüchtlinge umgehend an die Bundesländer Brandenburg, Sachsen- Anhalt und Thüringen weitergeleitet werden. Bis Ende Mai müssen sich die Innenminister von Bund und Ländern endgültig darauf geeinigt haben, wie die vom Flüchtlingszustrom besonders betroffenen Bundesländer Bayern, Baden- Württemberg, Hessen und Berlin entlastet werden. dpa