50 togoischen Asylbewerbern droht Abschiebung

■ Trotz Gefahr für Leib und Leben und unsicherer politischer Situation sollen sie zurück / In Hamburg kein Abschiebestopp trotz Warnungen von „amnesty“

München (taz) – Die Hansestadt Hamburg will etwa 50 togoische Asylbewerber abschieben, obwohl sie in Togo einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sein könnten. Die politische Lage in dem westafrikanischen Staat ist auch nach demokratischen Parlamentswahlen im Februar und einem Sieg der Opposition weiterhin unsicher. Deutsche Verwaltungsgerichte gewähren derzeit abgelehnten Asylbewerbern aus Togo vorläufigen Aufenthalt.

„Sie werden dann erkennungsdienstlich behandelt und zu einem unbekannten Ziel abtransportiert“, warnt Adama Loqoso- Teko, Vorsitzender des Bundesverbandes der Togoer. Die Abschiebung sei unverantwortlich. Loqoso-Tekos Sorgen werden von der Hamburger Bürgerschaft nicht geteilt: „Nach aktuell vorliegenden Erkenntnissen sind in Togo lediglich politisch aktive Oppositionelle und deren Unterstützer einer asyl- und abschieberelevanten Gefährdung ausgesetzt“, heißt es in der Begründung gegen eine Petition der Flüchtlinge. Auch für einen Antrag der Abgeordneten Anna Bruns (GAL) in der Bürgerschaft, die einen Abschiebestopp für die Togoer forderte, war die SPD nicht zu haben. Kein genereller Abschiebestopp weil sechs andere Bundesländer im vergangenen Jahr ebenfalls abgeschoben hätten – insgesamt 14 Togoer.

„amnesty international“ und das Hamburger Institut für Afrikakunde haben dagegen Indizien dafür, daß abgeschobene Togoer allein wegen ihres Asylantrages in Deutschland bei ihrer Rückkehr Gefährdungen ausgesetzt sein könnten. Auch das Hochkommissariat der UN für Flüchtlinge (UNHCR) stoppte im vergangenen Sommer die Rückführung von Flüchtlingen aus dem Nachbarland Benin, weil ein ganzer Bus voller Rückkehrer nach der Einreise nach Togo spurlos verschwunden war. In Benin und Ghana halten sich seit den Ausschreitungen der Militärs Anfang 1993 noch rund 200.000 Flüchtlinge auf (in Deutschland sind es 7.000). Darüber hinaus hat die togoische Armee laut UNHCR immer wieder die Grenze überschritten, um gegen togoische Flüchtlinge vorzugehen. Auf solche Angaben stützen sich derzeit auch deutsche Verwaltungsgerichte, wenn sie Togoern einen vorläufigen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskommission gewähren, obwohl sie kein Anrecht auf deutsches Asyl haben. Seit Ende November urteilt auch das Hamburger Verwaltungsgericht entsprechend. Die Abschiebung wird nun vor allem Fälle treffen, die vor diesem Datum gerichtlich verhandelt wurden.

Als Hauptargument für die Abschiebung führt Pressesprecher Norbert Smekal von der Hamburger Einwohnerbehörde die neue politische Lage in Togo an – Sieg der Opposition bei den ersten demokratischen Parlamentswahlen. Dennoch „wird jeder Einzelfall nochmals überprüft“. Man wolle die politische Lage erneut analysieren.

An den realen Machtverhältnissen in Togo wird sich zunächst aber wenig ändern: General Eyadema, Präsident und Oberbefehlshaber des Militärs, bleibt an der Macht. Seine Partei, die ehemalige Einheitspartei Togos, wird voraussichtlich an einer „Regierung der nationalen Einheit“ beteiligt. Die für Abgeschobene bedrohliche „Sicherheitslage“ wird bestehen bleiben. Anfang Januar kamen fast 50 Menschen, vor allem Zivilisten, bei Razzien des Militärs ums Leben. Und während der Parlamentswahlen im Februar ging das Militär gewalttätig gegen Oppositionelle vor, drei wurden ermordet.

Insofern, so argumentiert auch Loqose-Teko, solle Hamburg „behutsam“ mit der Abschiebung umgehen. Die politische Lage könne sich in jedem Moment ändern. In der Tat hat der oberste Gerichtshof der siegreichen Opposition Anfang dieser Woche die zur absoluten Mehrheit nötigen Mandate aberkannt – weshalb die Opposition nun das Zusammentreten der Volksvertretung blockiert. Daniel Stroux