Skandalöse Komplizenschaft

■ betr.: Abschiebeabkommen mit der Türkei

Ganz in der Logik ihrer bisherigen Politik gegenüber der Türkei verhandelt nun die Bundesregierung den Abschluß eines Abschiebeabkommens mit einer Regierung, die sich seit Jahr und Tag an keine der internationalen Rechtsnormen in bezug auf Menschenrechte gehalten hat und die eine der repressivsten und menschenverachtendsten Regimes überhaupt vertritt. [...] Sie erwägt den Abschluß eines Abschiebeabkommens, das garantieren soll, daß die aus Deutschland abgeschobenen KurdInnen weder hingerichtet noch gefoltert werden, ohne berücksichtigen zu wollen, daß der Verhandlungspartner Türkei ständig gegen bereits bestehende internationale Menschenrechtsabkommen, die für ihn als Unterzeichner bindend sind, verstößt. So ist schon im Paragraph 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und im Paragraph 5 der allgemeinen Menschenrechtsdeklaration enthalten, daß niemand mit Folter oder Grausamkeiten, mit unmenschlichen oder gegen die Menschenwürde gerichteten Handlungen bestraft werden darf. Obwohl die Türkei diese Vereinbarungen ratifiziert hat, wendet sie seit vielen Jahren Folter als Vernehmungsmethode an und hat mit dem 1991 in Kraft getretenen Antiterrorgesetz die Folterer auch noch unter gesetzlichen Schutz gestellt. Angesichts der Tatsache, daß alle demokratischen und friedlichen Proteste der KurdInnen in Deutschland bis heute nicht einmal dazu führen konnten, daß die Bundesrepublik ihre Waffenlieferungen an die Türkei eingestellt hätte, wird verständlicher, warum KurdInnen in Deutschland heute zu den Mitteln der Autobahnblockaden bis hin zur Selbstverbrennung greifen, auch wenn diese Aktionen nicht gutzuheißen sind.

Anstatt also den Nato- und Wirtschaftspartner Türkei dazu aufzufordern, die Menschenrechte zu achten und diesbezügliche Abkommen einzuhalten, betreibt die Bundesrepublik eine Desinformationspolitik, die zudem von weiten Teilen der Medien unterstützt bzw. nicht hinterfragt wird, und bietet ihm erneut eine skandalöse Komplizenschaft in Form eines neues Abkommens zur Fortführung einer menschenverachtenden Politik an. Denn es gibt keinen Grund anzunehmen, daß sich die Türkei an das Abschiebeabkommen mit der Bundesrepublik mehr als an andere Menschenrechtsabkommen halten wird. [...] Rebecca Pini, Frankfurt/Main