Warenhäuser: Da waren's nur noch zwei

■ Kartellamt genehmigt die Übernahme von Horten durch Metro-Asko-Kaufhof mit kleinen Auflagen / Im Februar hatte Karstadt den Warenhauskonzern Hertie geschluckt / „Keine marktbeherrschende Stellung“

Berlin (taz/dpa) – Nach der „Elefantenhochzeit“ der Handelsriesen Karstadt und Hertie hat das Bundeskartellamt gestern auch der Übernahme von Horten durch Kaufhof zugestimmt. Damit gibt es künftig in Deutschland nur noch zwei große Warenhaus-Ketten: Unter dem Dach der Metro sind Horten, Kaufhof und Asko vereint, deren einzig ernstzunehmende Konkurrenz das Karstadt- Hertie-Konglomerat bildet.

Die Metro-Gruppe will über ihre Tochter Kaufhof die Mehrheit an Horten in mehreren Schritten erwerben. Dagegen hat das Bundeskartellamt keine Bedenken – auch wenn die Wettbewerbshüter, sobald es um die Branche Einzelhandel geht, regelmäßig von „besorgniserregender Konzentration“ reden. Wenn Metro Horten schluckt, sei auf keinem der untersuchten Regionalmärkte eine überragende Marktstellung oder oligopolistische Marktbeherrschung zusammen mit anderen Wettbewerbern zu erwarten, begründete das Kartellamt seine Entscheidung. Nach den Kriterien, die die Wettbewerbsgesetze und die Rechtsprechung vorgeben, kann allerdings ein Warenhaus kaum je eine marktbeherrschende Stellung erlangen, solange die gleichen Warengruppen auch in Boutiquen oder Baumärkten angeboten werden.

Der Zusammenschluß von Metro und Horten war kurz vor Weihnachten angemeldet worden. Der Kölner Kaufhof-Konzern ist der älteste deutsche Warenhauskonzern und erzielte 1992 mit 60.000 Beschäftigten einen Umsatz von 20,46 Milliarden Mark. Die Metro- Gruppe übernahm 1980 die Mehrheit an Kaufhof. Die Nummer vier der Branche, die Horten AG, setzte 1992 in 39 Warenhäusern mit 14.500 Beschäftigten 3,4 Milliarden Mark um. Größter Einzelaktionär bei Horten ist die Westdeutsche Landesbank (WestLB).

Die Fusion des größten deutschen Warenhauskonzerns Karstadt (20,8 Mrd. DM Jahresumsatz) mit dem Branchendritten Hertie (7,1 Mrd. DM Umsatz) hatte das Kartellamt mit Auflagen bereits Ende Februar genehmigt. Laut Bundeskartellamt bietet Horten seit der Vermietung der Lebensmittelabteilungen insbesondere an Edeka nur noch Non- Food-Konsumgüter an. Beim Zusammengehen Metro/Horten hätten Ermittlungen ergeben, daß in den warenhaustypischen Nicht- Lebensmittel-Sortimenten die Konzentration nicht das für den Lebensmittelhandel festgestellte Ausmaß erreiche.

Lediglich in den Bereichen Unterhaltungselektronik, Tonträger und Computer würden Metro und Horten zusammen bundesweit und überwiegend auch regional der führende Anbieter sein, so das Kartellamt. Dies sei vor allem auf die Fachhandelsaktivitäten der Metro mit Mediamarkt, Saturn, Flachsmann und Vobis zurückzuführen. Der Anteil der Warenhäuser von Kaufhof und Horten sei hier deutlich geringer.

Auch bei der Karstadt/Hertie- Fusion hatten die Kartellbeamten im Bereich Unterhaltungselektronik Auflagen gemacht, weil Karstadt zusammen mit den Hertie- Töchtern World of Music und Schaulandt in Hamburg, München und Schleswig-Holstein eine marktbeherrschende Stellung erreichen würde. Vier Schallplattengeschäfte sind abzugeben. Außerdem müssen Karstadt/Hertie in Berlin drei bis vier ihrer Warenhäuser verkaufen.

Die Rechtsprechung habe die Entstehung marktbeherrschender Stellungen an die Voraussetzung eines Marktanteils in der Nähe von einem Drittel geknüpft, entschuldigte sich das Kartellamt quasi für die Zustimmung. Denn deutlich geringere Anteile (unter 25 Prozent) würden keine marktbeherrschende Stellung ergeben, auch wenn der führende Anbieter einen erheblichen Vorsprung vor allen anderen Konkurrenten hat. Die für Metro/Horten ermittelten Marktanteile hätten diese hohen Schwellenwerte nicht erreicht. Das geplante Zusammengehen, so das Kartellamt, konnte daher nicht beanstandet werden. dri