■ Urteil
: Verbotene Heimattreue

Mannheim (dpa) – Der baden- württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat das vom Land Baden-Württemberg ausgesprochene Verbot der rechtsextremen „Heimattreue Vereinigung Deutschlands“ bestätigt. Die Vereinigung wurde im Sommer vergangenen Jahres mit der Begründung verboten, die Gruppierung sei „kämpferisch- aggressiv“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgegangen.