Nach Abschiebung in die Türkei Elektroschocks

■ Ein aus Sachsen abgeschobener Kurde wurde in der Türkei sofort gefoltert

Dresden (taz) – Während bundesweit über die Zukunft von straffällig gewordenen Kurden debattiert wird, ist aus Sachsen eine kurdische Familie abgeschoben worden, ohne daß irgendeine Straftat vorlag. Wie erst jetzt bekannt wurde, sind am 6. April die Eheleute Zübeyde und Ramazan C. mit fünf Kindern von Berlin-Schönefeld aus über Sofia nach Istanbul geflogen worden.

Nach bisherigen Informationen des sächsischen Flüchtlingsrates wurde die Familie auf dem Flughafen mit Polizeihunden erwartet und der Vater sofort verhaftet. Der 34jährige Ramazan C. wurde zwei oder drei Tage lang im Gefängnis festgehalten, geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert. Die türkischen Behörden wollten von ihm Informationen über die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) haben, der er nicht angehört. Nach der erfolglosen „Behandlung“ wurde Ramazan C. freigelassen; die Familie lebt jetzt versteckt in der Türkei.

Die mit Asylgesuch seit mehreren Jahren in Deutschland lebenden KurdInnen hatten am 17. März von der Chemnitzer Ausländerbehörde ihren Ablehnungsbescheid erhalten. Somit hätte Einspruchsfrist bis 17. April bestanden; die Familie wurde jedoch schon am 6. April zur Ausreise gezwungen. Per Fax versuchte der Rechtsanwalt der KurdInnen, Stunden vor Abflug über eine einstweilige Vefügung die Abschiebung zu verhindern. Als das Flugzeug bereits gestartet war, hing der Eilantrag immer noch am Faxgerät der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes Chemnitz in Sachsen.

Lothar Hermes, Sprecher des Flüchtlingsrates, will Strafanzeige stellen, falls sich bestätigt, daß die Behörde „billigend in Kauf genommen hat, daß die Kurden in der Türkei gefoltert werden“. Der sächsische Landtagsabgeordnete Martin Böttger (Bündnis 90/Grüne) fordert bundesweite Konsequenzen aus diesem Fall: „Kurden, die in der Bundesrepublik Asyl suchen oder sich hier politisch betätigt haben, sind bei Abschiebung an Leib und Leben bedroht. Sie dürfen nicht abgeschoben werden.“ Das sächsische Innenministerium „prüft“ noch das Schicksal der Familie C. in der Türkei, nach Auskunft von Sprecher Detlef Schönherr „auch mit dem Ziel, die Familie zurückzuholen“. Das wäre auch dann anzustreben, „wenn es zu keinen Folterungen gekommen ist“. Detlef Krell