Mauergrundstücke zurückgeben

Der Ausschuß für Bundes- und Europaangelegenheiten des Abgeordnetenhauses hat an alle Ministerpräsidenten appelliert, sich im Bundesrat für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe der Mauergrundstücke an die früheren Eigentümer einzusetzen. Die Enteignung der Grundstücke dürfe ebensowenig wie der Mauerbau für rechtens erklärt werden. Dies müsse nicht nur aus „moralischen und politischen Gründen“ verhindert werden, auch juristische Argumente sprächen dafür. Der Bundesrat wird am 29. April über das vom Bundestag verabschiedete 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz befinden. Darin wird nur den „Zwangsausgesiedelten“, die von den DDR-Behörden als „unzuverlässige Elemente“ aus dem Grenzgebiet entfernt wurden, eine Entschädigung zugestanden. Die früheren Eigentümer der Mauergrundstücke werden darin nicht berücksichtigt. In Berlin und Umgebung gibt es etwa 1.200 Mauergrundstücke. Der Gesamtwert beläuft sich nach Angaben der „Interessenvertretung ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen“ auf rund 900 Millionen Mark.