Schlappe für „Index“

■ Einstweilige Verfügung gegen NL-Zeitung

Schwere Schlappe für Christian Worchs rechtsradikale Nationale Liste (NL): Die NL darf in ihrer Publikation „Index“ nicht mehr behaupten, daß Michael Schmidt* als „linker Schwuler“ für einen Überfall auf die Neonazi-Kneipe „Can-Can“ in St. Georg verantwortlich sei. Andernfalls drohen Index-Redakteur Thomas Wulff Knast und Geldstrafe.

Am Morgen des 23. Juni 1993 drangen rund 15 Kurden ins „Can-Can“ ein, um den Wirt wegen seiner rechtsradikalen Gesinnung zur Rede zu stellen. „Der Geschäftsführer des Lokals ist ein seit Jahrzehnten national eingestellter und auch aktiver Mann“, so später der „Index“. Die Neonazis machten Michael Schmidt für die Aktion verantwortlich, weil dieser an der Gründung des Vereins „Gegen Rassismus und für ein anderes Leben“ mitwirkte. In Steckbriefmanier wurde im „Index“ die Adresse des „schwulen Linken“ abgedruckt – sozusagen zum Abschuß freigegeben.

Michael Schmidt klagte und erwirkte prompt eine einstweilige Verfügung. Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger legte zwar Widerspruch ein, doch in der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Bergedorf konnte der NL-Vertreter keinerlei Belege für die „Index“-Behauptungen vorlegen. Und auch Redakteur Thomas Wulff ließ sich vorsichtshalber nicht blicken. Resulat: Gestern bestätigte das Amtsgericht die einstweilige Verfügung. pemü

*Name geändert