Demokratisch, unpraktisch, gut

■ Bei KandidatInnen-Aufstellung gibt es weder Denk- noch Demokratieverbot

Gerd Nowakowski sieht beim bündnisgrünen Kandidatenclinch zur Bundestagswahl Demokratieverbot, Denkverbot sowie Maulkorb drohen und hat sich ob dieser Gefahren gleich selbst ein Nachdenkverbot verpaßt. Unter dem Niveau selbst stockkonservativer Juristen sind für ihn Frauenquote und Minderheitenschutz für ehemalige Bündnis-90-Mitglieder nur noch irrelevant unter dem Gesichtspunkt der angeblichen Demokratieverhinderung. Aber auch unter Anlegen solcher Scheuklappen treffen die Vorwürfe nicht.

In Hamburg haben Gerichte die Wiederholung einer Landtagswahl wegen fehlender innerparteilicher Demokratie erzwungen. Zu Recht stehen daher auch die internen Aufstellungsregularien auf dem öffentlichen Prüfstand.

Vorwurf Denkverbot: Seit Januar wird parteiintern das Problem der Beinahe-Quadratur des Kreises, der doppelt quotierten Besetzung von drei Sitzen, diskutiert, kann das Denkverbot bei inzwischen mehr als zehn schriftlichen Verfahrensvorschlägen nicht allzu zwingend gewesen sein.

Vorwurf Demokratieverbot: Die KandidatInnenaufstellung wird von einer Mitgliedervollversammlung vorgenommen werden. Eine Landesdelegiertenkonferenz wird dieser Versammlung Verfahrensvorschläge machen, mehr nicht. Jede, jeder kann kandidieren, muß bei uns noch nicht einmal Parteimitglied sein. So weit, so präzise, so formal und den Festlegungen von Parteien- und Wahlgesetz entsprechend.

Vorwurf „Keine Wahl bei der Wahl“: Allerdings wird nicht jede, die kandidiert, auch gewählt. Ist ja wohl überall so. Bei uns galt in der Vergangenheit nur die eine Besonderheit, daß Regularien aus der Satzung als freiwillige Selbstbindung des einzelnen geheim wählenden Mitglieds wirksam wurden. Bei der sogenannten harten Frauenquote etwa – jeder erste und ungerade Platz an eine Frau – oder bei der Durchsetzung der Rotationsregelungen. Der Wille der Versammlung nach einer insoweit quotierten Liste – durch eine Art Vorwahl festgestellt – fand die Akzeptanz des im eigentlichen Wahlgang abstimmenden Mitgliedes.

Die dem zugrunde liegende politische Überzeugung von der Notwendigkeit der Frauenquote – und nichts anderes – hat bei drei als sicher angesehenen Plätzen tatsächlich zur Folge, daß auf ihnen nicht Gert Poppe und Christian Ströbele erscheinen werden, sondern höchstens einer von beiden. Daß bei den anderen Plätzen angeblich nur Geschlecht und Wohnsitz entscheiden, ist bösartiger Quatsch. Auch dank der Quote sind wir längst soweit, daß eine – sogar äußerst schwierige Auswahl – zwischen hervorragenden Kandidatinnen zu treffen sein wird. Wolfgang Wieland

Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen im Abgeordnetenhaus