Für die PKK gespendet?

■ Prozeß: Kurden bestreiten Erpressung

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit und der beiden Angeklagten wurde gestern im Prozeß um Spendengeld-Erpressung für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK der mutmaßliche Hauptbelastungszeuge vernommen. Zur Begründung hieß es, der Zeuge sei durch seine Aussagen gefährdet. Die 35 und 36 Jahre alten kurdischen Angeklagten sollen von dem türkischen Gastwirt im Namen der PKK 3.000 Mark gefordert haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß der Gastwirt im November 93 eine erste Rate von 700 Mark zahlte, weil er Furcht vor Repressalien durch die PKK hatte. Die Angeklagten bestritten den Vorwurf der Erpressung. Der ältere der beiden erklärte, der Gastwirt habe freiwillig gezahlt, um dem kurdischen Volk zu helfen. Er sei dagegen, Gewalt anzuwenden oder Geschäftsleute zu belästigen, um sein Volk zu unterstützen.

Die Angeklagten sind ihren Angaben nach keine Mitglieder der PKK oder von verbotenen Unterorganisationen. Ein von ihnen geachteter älterer Landsmann hätte sie gebeten, das Geld von dem Gastwirt abzuholen. Die Atmosphäre in dem Lokal sei sehr freundlich gewesen. Der Prozeß wird fortgesetzt. dpa