Vergewaltigung: Fünf Jahre Knast

Die Vergewaltigung einer Vierzehnjährigen muß ein 31jähriger Discjockey mit fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis büßen. Das Landgericht schenkte den Ausreden des Angeklagten keinen Glauben und sprach ihn auch des sexuellen Mißbrauchs einer Fünfzehnjährigen und der sexuellen Nötigung einer 28jährigen Prostituierten schuldig.