Mit dem Sonderstaatsanwalt gegen rassistische Gewalt

■ Mahrenholz verlangt schnelle Ahndung / Staatsanwalt will bei Schönhuber anklopfen

Berlin (AP/dpa/taz) – Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Mahrenholz, plädiert für die Bildung von Sonderstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung rechter Gewalt. „Wo die Justiz Flagge zeigen muß, das ist eine rasche, ganz rasche Bekämpfung der Gewaltkriminalität“, sagte der Verfassungsjurist. „Die Abschreckungswirkung ist viel größer, wenn die Ahndung schnell erfolgt.“ Eine Verschärfung des Strafrechts sei dagegen nicht erforderlich. Auch beim Verbot von Parteien empfiehlt Mahrenholz Zurückhaltung. „Für sich genommen ist ein rechtes Potential von acht bis zehn Prozent nicht gefährlich“, sagte Mahrenholz. Er halte auch nichts davon, die Strafbestimmungen für rechtsextremistische Äußerungen auszuweiten: „Ich meine, wir haben hier nicht nach dem Staatsanwalt zu rufen, sondern wir haben mit politischen Maßnahmen solche Äußerungen entweder wirklich zu bekämpfen, wenn das geht, oder aber besser totzuschweigen.“ Meinungen selbst könnten in einem demokratischen System nicht bestraft werden. Dagegen verlangte Michel Friedman, Präsidiumsmitglied des Zentralrats der Juden, ein Verbot der „Republikaner“.

Die Kölner Staatsanwaltschaft erwägt nach Spiegel-Informationen, beim Europaparlament die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten und „Republikaner“-Chefs Franz Schönhuber zu beantragen. Schönhuber soll Ende 1993 von der Beteiligung eines führenden Mitglieds der rechtsradikalen Partei an einem Überfall auf ein Flüchtlingsheim in Bergheim bei Köln erfahren haben, ohne Strafanzeige zu erstatten.