Huber und Luther streiten um Doping-Ärzte

■ Ärztekammerchef Huber wirft Gesundheitssenator Luther vor, Doping-Ärzten aus der ehemaligen DDR Zulassung nicht zu entziehen / Luther bestreitet Vorwurf

Der Präsident der Ärztekammer, Ellis Huber, hat Gesundheitssenator Peter Luther (CDU) vorgeworfen, nichts zu unternehmen, um Doping-Ärzten aus DDR-Zeiten die Zulassung zu entziehen. Luther weist diesen Vorwurf jedoch zurück. Es sei Sache der Ärztekammer, bei seiner Behörde einen Antrag auf Entzug der Approbation zu stellen und entsprechende Beweise zu liefern. Da die Ärztekammer keine Anträge gestellt habe, gäbe es für ihn „keinen aktuellen Handlungsbedarf“.

Die Ärztekammer wiederum führt ins Feld, daß sie keinerlei Möglichkeit hat, berufsrechtlich gegen DDR-Ärzte vorzugehen. Deshalb sei es auch nicht möglich, wie sonst üblich, ein Disziplinarverfahren durchzuführen und den gewünschten Antrag samt Beweisen vorzulegen. Deshalb müsse Luther von sich aus die Initiative ergreifen.

Luther erklärte dazu, daß ihm, entgegen Hubers Angaben, keinerlei Hinweise der Ärztekammer auf Verfehlungen von Doping- Ärzten vorlägen.

Wie aus der Ärztekammer zu erfahren war, geht es um fünf Fälle. Nach Hubers Angaben liegen der Ärztekammer Opferakten und Recherchematerial des Doping- Experten Werner Franke vor. Aufgrund dessen Recherchen laufen in Berlin seit Sommer 1992 Ermittlungen gegen DDR-Sportmediziner, die selbst Kinder ohne deren Wissen und ohne Wissen der Eltern gedopt haben sollen. Falls sich dieser Verdacht bestätigt, müßte der Senator auch ohne Antrag der Ärztekammer reagieren. Allerdings ist ein Ende der Ermittlungen „noch nicht abzusehen“, erklärte Justizsprecherin Uta Fölster.

So umstritten die rechtliche Lage ist, so eindeutig ist die ethische Beurteilung: „Wenn ein Arzt gegen den Willen oder ohne Wissen eines Bürgers Doping-Substanzen verabreicht, verstößt er gegen Grundnormen ärztlichen Handelns und ist deshalb weder fähig noch würdig, diesen Beruf auszuüben“, so Ellis Huber. win