Höchststrafe für Montessori-Erzieher

■ Pädagoge soll 25 Kinder sexuell mißbraucht haben

Münster (AP) – Wegen sexuellen Mißbrauchs von 25 Kindern hat die Staatsanwaltschaft im Münsteraner Prozeß gegen den Montessori-Erzieher Rainer M. die Höchststrafe von zehn Jahren Haft gefordert.

Staatsanwalt Michael Frericks sagte gestern im vollbesetzten Verhandlungssaal, der 34jährige Pädagoge habe seine „außerordentliche Macht- und Vertrauensstellung“ als Kindergartenerzieher in gravierendster Weise ausgenutzt. Daß er sich dabei die Hilflosigkeit der fünf- bis siebenjährigen Opfer zunutze gemacht habe, wiege „mindestens so schwer wie physische Gewalt“.

Nach 71 Verhandlungstagen, die überwiegend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden, sah es der Staatsanwalt als erwiesen an, daß sich der Pädagoge von Mitte der 80er Jahre an bis 1991 in einem Kindergarten im münsterländischen Coesfeld an 19 Jungen und Mädchen und in einem Hort in Borken an sechs Kindern verging. Der Angeklagte habe sich entschlossen, mehr oder weniger zufallsbedingt sämtliche Jungen und Mädchen, die in den Kindergarten gekommen seien, zu behelligen, sagte Frericks in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer: „Viel Milderndes vermag ich nicht zu finden.“ Durch sein Schweigen habe der Angeklagte das Gericht gezwungen, die Kinder vor Gericht aussagen zu lassen. Ein Geständnis hätte den Jungen und Mädchen diese Tortur erspart, betonte er. Daß der Angeklagte beruflich ruiniert sei, habe er sich, ebenso wie die lange Verfahrensdauer und die lange Untersuchungshaft, selber zuzuschreiben.

Der Erzieher hatte zu Prozeßbeginn im November vorletzten Jahres die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und mehrfach beteuert, er habe „nichts damit zu tun“. Außer der Staatsanwaltschaft wollen in dem unter strengen Sicherheitsvorkehrungen laufenden Verfahren bis Ende Mai auch drei Vertreter der Nebenkläger plädieren. Mit dem Urteil ist nicht vor dem 22. Juni zu rechnen.