Ärztekammer begrüßt „Haschischurteil“

Die Ärztekammer Berlin begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofes, den Erwerb und Besitz von Haschisch in geringen Mengen nicht mehr zu bestrafen. Endlich sei der Einstieg in die „Entkriminalisierung der kleinen Konsumenten gegeben“. Die bei der Strafverfolgung freiwerdenden Mittel sollten in der Therapie für Drogenkranke genutzt werden.