Affe schielt für die Wissenschaft

■ Gericht hält besonders grausame Tierversuche für zulässig

Das Verbot selbst besonders grausamer Tierversuche ist nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Die entsprechende Regelung im Tierschutzgesetz sei nicht mit der Forschungsfreiheit der Wissenschaftler vereinbar, hieß es in dem gestern bekanntgewordenen Grundsatz-Beschluß. Das letzte Wort in der Sache hat jedoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

In dem Verfahren war es um Gehirnforschungsversuche mit lebenden Affen für die Grundlagenforschung gegangen. Ein Medizinprofessor der FU hatte gegen eine Anordnung von Gesundheitssenator Peter Luther (CDU) geklagt, der ihm die Versuche aus ethischen Gründen verboten hatte. Bei den Experimenten waren nach Angaben des Vorsitzenden der Kammer, Volker Markworth, den Tieren unter Narkose Elektroden am Schädel eingepflanzt worden. Teilweise sei den Affen auch für die Dauer eines Jahres ein Augenlid operativ verschlossen worden, um dann am „schielenden Affen“ Versuche durchführen zu können. In der Verhandlung habe der Professor unwidersprochen vorgetragen, daß die Tiere keine Schmerzen empfinden würden, weil ihnen die Schmerzrezeptoren entfernt würden. Markworth sagte, daß der Tierschutz zumindest dann keinen Verfassungsrang habe, wenn es um wissenschaftliche Versuche gehe. Die Kammer sei sich bewußt, das der Beschluß „unpopulär“ sei. dpa