■ Mit Wismut-Altlasten auf du und du
: Wer muß zahlen?

Berlin (taz) – 45 Jahre Uranbergbau in der ehemaligen DDR haben Milliarden Tonnen radioaktiven Abraum hinterlassen, belastete Schlammteiche, strahlende Bergwerke und Gebäude. Seit Mai 1991 ist der Bund hundertprozentiger Eigentümer der ehemals Sowjetisch-Deutschen AG Wismut. 13 Milliarden Mark hat die Bundesregierung für die Sanierung der strahlenden Altlasten versprochen, verteilt auf 10 bis 15 Jahre. Drei Milliarden DM wurden bislang schon ausgegeben, in diesem Jahr stehen 713 Millionen zur Verfügung.

Doch dieses Geld ist nur für die Flächen bestimmt, die zum Stichtag 30.6.1990 der Wismut AG gehört haben. Doch sind viel größere Areale belastet. Ende 1962 hat die Wismut AG Flächen, die sie nicht mehr benötigte, an die Kommunen übertragen. Nun wird gestritten, wer für die Sanierung dieser Flächen aufkommen muß. Gestern begann unter anderem zu dieser Frage im thüringischen Gera eine Regionalkonferenz, zu der eigens Kanzler Kohl und Bundeswirtschaftsminister Rexrodt anreisten.

Das Land Sachsen strebt sogar einen Musterprozeß gegen die Bundesregierung an. In einem Gutachten ließ sich Umweltminister Arnold Vaatz (CDU) bestätigen, daß der Bund zumindest für die Hälfte der Sanierungskosten aufkommen müsse; den Rest sollten die neuen Bundesländer übernehmen. Schließlich könnten die Gemeinden unmöglich das nötige Geld aufbringen. Das Bundeswirtschaftsministerium konterte mit einem Gegengutachten, wonach der Bund lediglich für heutige Wismut-Flächen zuständig ist.

Allerdings kann der Freistaat Sachsen, dem die fraglichen Flächen ja gar nicht gehören, selbst nicht klagen und sucht daher noch geeignete Kommmunen als Klageführerinnen; das Land will dann die Kosten für das Verfahren übernehmen. Nicola Liebert