■ Justiz
: Menschenrechte

Bonn (AP) – Deutschland wird sich an einem ständigen Europäischen Gerichtshof zur Überwachung der Menschenrechte beteiligen. Das Kabinett stimmte dem nun zu. Dem Gerichtshof, der an den Europarat angeschlossen werden soll, wird je ein Richter jedes Vertragsstaates angehören. Gerade bei individuellen Beschwerden über Verletzungen der Menschenrechtskonvention sollen mit diesem Instrument schnellere Entscheidungen gefällt werden.