Zehn Gramm Haschisch – straffrei

■ NRW legt Drogen-Grenzwerte fest

Düsseldorf (dpa) – Nordrhein- Westfalen hat als Konsequenz aus der Haschisch-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Grenzmengen für den Drogenbesitz festgelegt. Als „geringe Mengen zum Eigenverbrauch“ sollen nach den von Justizminister Krumsiek vorgestellten Richtlinien zehn Gramm Haschisch oder Marihuana sowie jeweils ein halbes Gramm Heroin, Kokain oder Amphetamine gelten. Bei Funden, die unter diesen Mengen liegen, können die Staatsanwaltschaften Strafverfahren einstellen. Für andere harte Drogen wie Morphium oder LSD werden drei Konsumeinheiten als Richtschnur angegeben. Diese Mengen entsprächen etwa einer Tagesdosis. Mit den Grenzwerten komme Nordrhein- Westfalen ausdrücklich einer Forderung des Verfassungsgerichts nach. Krumsiek betonte, daß die Richtlinien nichts an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Drogenbesitzes änderten. „Von einer auch nur partiellen Freigabe von Drogen kann daher keine Rede sein.“ Staatsanwaltschaften können Drogenverfahren ohne Zustimmung der Gerichte einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering angesehen wird und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesländer aufgefordert, für eine einheitliche Praxis in dieser Frage zu sorgen. Die steht weiter aus. In Schleswig-Holstein gelten 30 Gramm Haschisch als kleine Menge, Brandenburg zieht die Grenze bei 0,5 Gramm.