■ Kosovo-Albaner
: Automatisches Asyl

Kassel (AFP) – Albaner aus der serbischen Provinz Kosovo müssen nach einem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit als asylberechtigt anerkannt werden, weil sie in ihrer Heimat einer „zielgerichteten Gruppenverfolgung“ ausgesetzt sind. Aufgrund der Auflösung Jugoslawiens hätten Kosovo- Albaner auch keine Möglichkeit mehr, innerhalb des Landes zu flüchten. (AZ: 13 UE 368/91)