■ Streikparagraph
: Termin 11. Oktober

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht wird am 11. Oktober über den seit Jahren umstrittenen „Streikparagraphen“ 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) verhandeln. Die 1986 geänderte Regelung sieht vor, daß kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird, wenn wegen eines Streiks in einem nicht bestreikten Tarifgebiet die Produktion wegen fehlender Zulieferteile zusammenbricht.