piwik no script img

■ StreikparagraphTermin 11. Oktober

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht wird am 11. Oktober über den seit Jahren umstrittenen „Streikparagraphen“ 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) verhandeln. Die 1986 geänderte Regelung sieht vor, daß kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird, wenn wegen eines Streiks in einem nicht bestreikten Tarifgebiet die Produktion wegen fehlender Zulieferteile zusammenbricht.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen