Kohl will weiche Linie gegen harte Drogen bekämpfen

■ Keine Straffreiheit bei „geringen Mengen“

Bonn (AFP/taz) – Der Besitz harter Drogen soll nach dem Willen der Bonner Koalition strafbar bleiben und nicht durch Richtlinien der Bundesländer „de facto“ freigegeben werden können. Um diesen Willen durchzusetzen, sind CDU und FDP auch bereit, das erst 1992 leicht liberalisierte Betäubungsmittelgesetz (BtmG) wieder restriktiver zu fassen. Eine Koalitionsrunde unter Leitung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) beauftragte gestern eine Arbeitsgruppe damit, entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Regierungspolitiker reagierten damit auf den Erlaß des nordrhein-westfälischen Justizministers Rolf Krumsiek (SPD), wonach bei einer Menge von 0,5 Gramm Heroin, Kokain beziehungsweise Amphetamin oder 10 Gramm Haschisch von der Strafverfolgung abzusehen sei. Krumsiek präzisiert damit die Anwendung des Paragraphen 31a des BtmG, der bei einer „geringen Menge“ diese Straffreiheit ermöglicht. Dabei verzichtet der Gesetzestext darauf, nach Art der Droge zu spezifizieren. Auf diese Regelung hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten „Haschisch-Urteil“ berufen und eine einheitliche Festlegung dieser „geringen Menge“ durch die Länderjustizminister gefordert. Diese Festlegung will die Koalition für den Gebrauch harter Drogen durch eine Gesetzesänderung verhindern. Wie nach der Runde bei Kohl verlautete, stehe das BtmG auf dem Prüfstand. Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Michael Glos, nannte es in Bonn „unerträglich“, daß Ministerpräsident Johannes Rau zu dem umstrittenen Drogenerlaß seines Justizministers schweige. In der Arbeitsgruppe der Koalition soll Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) in den kommenden Tagen zusammen mit dem Innen- und Justizministerium sowie Experten der Parteien Schritte prüfen, um eine „De-facto-Freigabe“ von harten Drogen zu vereiteln, wie es in der Koalition hieß. Im Regierungslager bestehe „großes Einvernehmen“ darüber, daß das Vorgehen Nordrhein-Westfalens nicht hingenommen werden könne. dr Seiten 3 und 10