: Kohl will weiche Linie gegen harte Drogen bekämpfen
■ Keine Straffreiheit bei „geringen Mengen“
Bonn (AFP/taz) – Der Besitz harter Drogen soll nach dem Willen der Bonner Koalition strafbar bleiben und nicht durch Richtlinien der Bundesländer „de facto“ freigegeben werden können. Um diesen Willen durchzusetzen, sind CDU und FDP auch bereit, das erst 1992 leicht liberalisierte Betäubungsmittelgesetz (BtmG) wieder restriktiver zu fassen. Eine Koalitionsrunde unter Leitung von Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) beauftragte gestern eine Arbeitsgruppe damit, entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Regierungspolitiker reagierten damit auf den Erlaß des nordrhein-westfälischen Justizministers Rolf Krumsiek (SPD), wonach bei einer Menge von 0,5 Gramm Heroin, Kokain beziehungsweise Amphetamin oder 10 Gramm Haschisch von der Strafverfolgung abzusehen sei. Krumsiek präzisiert damit die Anwendung des Paragraphen 31a des BtmG, der bei einer „geringen Menge“ diese Straffreiheit ermöglicht. Dabei verzichtet der Gesetzestext darauf, nach Art der Droge zu spezifizieren. Auf diese Regelung hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten „Haschisch-Urteil“ berufen und eine einheitliche Festlegung dieser „geringen Menge“ durch die Länderjustizminister gefordert. Diese Festlegung will die Koalition für den Gebrauch harter Drogen durch eine Gesetzesänderung verhindern. Wie nach der Runde bei Kohl verlautete, stehe das BtmG auf dem Prüfstand. Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Michael Glos, nannte es in Bonn „unerträglich“, daß Ministerpräsident Johannes Rau zu dem umstrittenen Drogenerlaß seines Justizministers schweige. In der Arbeitsgruppe der Koalition soll Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) in den kommenden Tagen zusammen mit dem Innen- und Justizministerium sowie Experten der Parteien Schritte prüfen, um eine „De-facto-Freigabe“ von harten Drogen zu vereiteln, wie es in der Koalition hieß. Im Regierungslager bestehe „großes Einvernehmen“ darüber, daß das Vorgehen Nordrhein-Westfalens nicht hingenommen werden könne. dr Seiten 3 und 10
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen