Drogenkuddelmuddel

■ Die SPD und der straffreie Drogenbesitz

Köln/Baden-Baden (AP) – Im Streit um den straffreien Besitz kleiner Mengen harter Drogen zieht sich ein Riß quer durch die SPD-Fraktion. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Peter Struck kritisierte gestern im Deutschlandfunk die Richtlinien der SPD-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, den Besitz von bis zu 0,5 Gramm Heroin, Kokain oder Amphetamin nicht zu ahnden. Krumsieks veröffentlichte Richtlinien entsprächen nicht der Mehrheitsmeinung der Sozialdemokraten. Der Drogenexperte der Fraktion, Johannes Singer, verteidigte dagegen die Festlegung.

Schleswig-Holsteins Justizminister Klaus Klingner (SPD) verwies darauf, daß seine Landesregierung längst höhere Grenzen für straffreien Drogenbesitz festgesetzt habe. Was die Bonner Koalition auf den Plan gerufen habe, so Klingner, sei in Schleswig-Holstein schon seit mehr als einem Jahr Praxis: Ohne jedes Echo habe die Kieler Landesregierung verbindlich festgelegt, daß Süchtige für den Eigenkonsum 30 Gramm Haschisch, fünf Gramm Kokain und ein Gramm Heroin ohne Strafverfolgung besitzen könnten. Nur bei Anzeichen für Handel oder bei möglicher Gefahr für Kinder und Jugendliche schreite die Justiz ein. Die Praxis laufe reibungslos.

Der vorsitzende Richter am Lübecker Landgericht, Wolfgang Nescovic, sagte dazu am Dienstag abend im ZDF-„heute“-Journal, die Statistik zeige, daß die Zahl der Konsumenten seit Erlaß der Drogenrichtlinie durch die Landesregierung nicht gestiegen sei. Nescovic hatte mit seiner Vorlage das Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit herbeigeführt, das geringe Mengen Haschisch zum Eigenverbrauch straffrei läßt.