Bayern bleibt hart

■ Bundesweiter Abschiebestopp für Kurden hat weiter kaum Chancen

Bonn (AFP) – Im Streit um einen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei zeichnet sich keine Chance für eine bundesweite Regelung ab. Ein genereller Abschiebestopp sei „nicht zulässig“, betonte der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU) gestern in Bonn, wo die Ministerpräsidenten der Länder am Abend über einen entsprechenden Schritt beraten wollten. Bayern gehe nach wie vor davon aus, daß für Kurden in der Türkei eine „innerstaatliche Fluchtmöglichkeit“ bestehe. Laut Gesetz sei somit ein Abschiebestopp für alle Kurden unangemessen. Ebenso äußerte sich Bundesinnenminister Manfred Kanther. Die SPD-regierten Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Saarland hatten die Abschiebungen in den vergangenen Tagen einseitig ausgesetzt. Hessen verfügte am Mittwoch einen vorübergehenden Abschiebestopp bis nach einer Entscheidung der Länderchefs. Auch Bremen und NRW machen ihr Vorgehen davon abhängig. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) begrüßte den Schritt der SPD-Länder. Dies sei „dringend geboten“, sagte ai- Asylreferent Wolfgang Grenz im Saarländischen Rundfunk. Die Menschenrechtslage für Kurden in der Türkei habe sich in den vergangenen Monaten deutlich verschlechtert, mehrere hundert Menschen seien seit dem Jahreswechsel aus politischen Gründen verschleppt oder getötet worden. Die „innerstaatliche Fluchtalternative“ für Kurden bestehe nicht.

Die Länder dürfen einen einseitigen Abschiebestopp nur sechs Monate lang aufrechterhalten. Danach muß eine bundeseinheitliche Lösung gefunden werden. In Ausnahmefällen kann ein Stopp verlängert werden, wenn sich die Sicherheitslage im betroffenen Land deutlich verschlechtert hat. Darauf beruft sich nun ein Teil der SPD- Länder. Bayern und der Bund lehnen diese Sichtweise ab.