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Kirchenasyl ist christliche Pflicht -betr.: "Bischof für Kirchenasyl", taz vom 30.5.94

Betr.: „Bischof für Kirchenasyl“, taz vom 30.5.94

Durch ihre Abschiebung sind immer wieder Menschen in ihrer Heimat Verfolgung, Folter oder sogar der Ermordung ausgesetzt. Von Deutschland aus werden Menschen auch in Länder abgeschoben, die die Bundesregierung kurzerhand zu „sicheren Ländern“ erklärt hat, obwohl es dort nachweislich politische, religiöse oder sonstige Verfolgung gibt.

Um Menschen vor Repressalien durch die Abschiebung in ihrer Heimat zu schützen, wollen bislang schon etwa 200 Kirchengemeinden in Deutschland Menschen eine Zuflucht vor Abschiebung gewähren oder tun dies bereits. Das ist absolut lobenswert! Laut Innenminister Kanther und anderen verstoßen sie damit gegen geltendes Recht, was aber im Gehorsam gegen Gottes Gebot der Nächstenliebe gerechtfertigt ist. Wenn Menschen Gefahr droht, ist es christliche Pflicht, ihnen zu helfen, auch wenn man dabei mit dem Staat in Konflikt gerät. Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen, heißt es dazu in der Bibel (Apostelgeschichte 5,29).

Die Gewährung von Kirchenasyl ist praktizierte Nächstenliebe. Ich hoffe, daß das noch viel mehr Kirchengemeinden erkennen und umsetzen und damit dem leuchtenden Beispiel jener 200 Kirchengemeinden folgen.

Joachim Fischer, Ev.Kirchen- gemeinde Rablinghausen

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