Fehler eingeräumt

Im Prozeß um das Zugunglück in Wannsee hat der angeklagte damalige Fahrdienstleister Fehler eingeräumt. Der 23jährige Reichsbahner soll das Unglück, bei dem am Karfreitag 1993 drei Menschen starben, durch eine falsche Weichenstellung mitverschuldet haben. Nachdem er seinen Irrtum bemerkt habe, habe er aufgrund fehlender Funkverbindungen den D- Zug und den entgegenkommenden Intercity vor dem Zusammenprall nicht mehr stoppen können, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht.