Verbot der „Republikaner“ prüfen

■ Interview mit dem Vorsitzenden des Bundestags-Rechtsausschusses, Horst Eylmann (CDU)

taz: Herr Eylmann, Sie haben sich dafür ausgesprochen, die Verfassungsmäßigkeit der „Republikaner“ neu zu überprüfen und gegebenenfalls beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Partei zu beantragen. Was versprechen Sie sich von diesem Vorstoß?

Eylmann: Um es erst einmal klarzustellen: Ich habe nicht dafür plädiert, unverzüglich einen Verbotsantrag zu stellen. Ich halte es allerdings insbesondere nach den Äußerungen der Personen aus dem inneren Führungszirkel der Republikaner – im übrigen auch von Herrn Schönhuber selbst – für notwendig, jetzt eine Zwischenbilanz zu erstellen. Dabei müssen alle Erkenntnisse, auch die der Landesverfassungsschutzämter, hinzugezogen werden. Es gibt Anzeichen dafür, daß die Republikaner Gewaltanwendung gegen Ausländer dulden, wenn nicht sogar propagieren. Sollte sich dies bestätigen, dann beeinträchtigen die Republikaner zweifellos die freiheitlich demokratische Grundordnung, und ein Verbotsantrag wäre unausweichlich. Meiner Einschätzung nach bewegen sich die Republikaner zunehmend in Richtung Rechtsextremismus. Indes: Wir dürfen kein Risiko eingehen. Ein Verbotsantrag darf erst dann gestellt werden, wenn er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Erfolg haben wird.

Kritiker eines Verbotes warnen vor einem möglichen Gegeneffekt. Die „Republikaner“ würden sich als Märtyrer vom Staat verfolgt fühlen und um so verstärkter im Untergrund agieren.

Man kann das Problem nicht mit dem Argument auf sich beruhen lassen, die Sache werde sich politisch regeln und die Wähler würden den Republikanern schon die verdiente Abfuhr erteilen. Wenn eine Partei die Grenze zur Gewaltanwendung überschreitet, muß der Staat reagieren. Politische Erwägungen müssen in einem solchen Fall zurückstehen. Schließlich haben die Anschläge gegen Ausländer – gerade vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte – das Ansehen der Bundesrepublik in der Welt erheblich beeinträchtigt. Das Ausland würde kein Verständnis dafür aufbringen, wenn eine verfassungsfeindliche Partei bei uns akzeptiert wird.

Wahlprognosen sehen die „Republikaner“ sowohl auf Bundesebene wie auch in einzelnen Ländern deutlich unter der Fünfprozentmarke. Schon ein möglicher Wahlausschluß in Sachsen-Anhalt, wo die Partei nach Umfragen lediglich 1,4 Prozent der Stimmen erhalten würde, könnte zur Aufwertung der Partei beitragen. Lassen sie solche Einwände kalt?

Ob eine Partei zu einer Wahl zugelassen werden darf oder nicht, entscheidet sich nach eindeutig gesetzlichen Kriterien. Politische Erwägungen dürfen in Sachsen-Anhalt nun überhaupt keine Rolle spielen. Es muß kühl nach Gesetz und Recht entschieden werden. Mit anderen Worten: Man darf weder ein Auge zudrücken, wenn die Kandidatenauswahl nicht nach demokratischen Grundsätzen erfolgt ist, nur weil die Partei von den Bürgern mit großer Mehrheit abgelehnt wird. Noch darf man aber besonders scharf urteilen, nur weil es sich um die Republikaner handelt. Was den Partei-Verbotsantrag betrifft, so rechne ich damit vor der Bundestagswahl ohnehin nicht. Wohl aber glaube ich, daß das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall – anders als seinerzeit beim KPD-Urteil erst nach fünf Jahren – wesentlich schneller über die Begründetheit des Antrages entscheiden würde. Fragen: Hasso Suliak