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Mietverhältnisse

■ betr.: „Entwicklungshilfe mit Strohmännern“, taz vom 26.5.94

In Ihrem Artikel unterstellen Sie, das BMZ habe davon gewußt, daß die FNS faktisch Eigentümer eines Gebäudes gewesen sei und deshalb unberechtigterweise vom BMZ Mietzuschüsse erhalten habe. Dies ist nicht richtig. Aus dem Mietvertrag, der dem BMZ vorlag und der die Grundlage unserer Zuschußgewährung bildete, ging eindeutig hervor, daß das Instituto Progreso Social e Democracia (IPSD) als Vermieter auch Eigentümer der Mietsache war.

Auch bei Mietverhältnissen in Deutschland deckt die Mietzahlung üblicherweise Kosten des Vermieters. Nichts anderes hat Regierungsdirektor Huber Ihnen gegenüber auf Anfrage erklärt. Wolfgang Kanera,

Pressesprecher des BMZ, Bonn

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