Schneider: Ernste Suche

■ Haftbefehl gegen den Immobilienhai um „betrügerischen Bankrott“ erweitert

Frankfurt (AP) – Der Haftbefehl gegen den untergetauchten Immobilienkaufmann Jürgen Schneider ist um den Vorwurf des betrügerischen Bankrotts in einem besonders schweren Fall erweitert worden. Das teilte ie Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gestern mit. Der am 25. April erlassene Haftbefehl lautete nur auf den Vorwurf des Betrugs.

Die Richter befanden Schneider für dringend verdächtig, in Kenntnis seiner drohenden Zahlungsunfähigkeit im März dieses Jahres seine liquiden Vermögenswerte von rund 245 Millionen Mark über London, Nassau (Bahamas) auf Bankkonten von Treuhandgesellschaften in Genf transferiert zu haben. Am vergangenen Mittwoch war ein Iraner verhaftet worden, der Schneider Beihilfe zum betrügerischen Bankrott geleistet haben soll. Er soll Verbindungen zu einer Schweizer Bank geknüpft haben und an den Gesprächen zum Transfer von rund 700 Millionen Mark maßgeblich beteiligt gewesen sein. Der Geschäftsmann befinde sich weiter in Untersuchungshaft wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Hildegard Becker-Toussaint. Er bestreite nach wie vor den gegen ihn erhobenen Vorwurf.

Beamte der Staatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamts wollen heute in Genf „nähere Erkenntnisse“, einholen. Neben der Anzeige der Deutschen Bank lägen keine Anzeigen von Banken vor. „Kenntnisse über den Aufenthalt des Immobilienunternehmers sind hier nicht vorhanden“, sagte die Sprecherin. Bei der größten Immobilienpleite der Nachkriegszeit stellten die Konkursverwalter der Schneider-Gruppe eine Überschuldung von mindestens vier Milliarden Mark fest. Größter Gläubiger ist die Deutsche Bank mit 1,2 Milliarden.