Mit Ausgrenzung wird nichts erreicht

■ betr.: „Neonazi ins Gefängnis“ (Umschüler zu zwei Jahren verur teilt), taz vom 31.5.94

Die Richterin hat den 23jährigen ehemaligen Neonazi zu zwei Jahren verurteilt, obwohl es sich inzwischen selbst in Justizkreisen herumgesprochen haben sollte, daß mit Ausgrenzung (Knast) nichts erreicht wird.

Nach meiner Wahrnehmung hat die Richterin bei ihrem Urteil völlig außer Acht gelassen, daß der junge Mann mit mir, auf seinen Wunsch hin, im Juni 93 in das KZ Sachsenhausen gefahren ist, mit einem türkischen Häftling ohne Probleme eine Zelle belegte, der Besuch von „Schindlers Liste“ geplant ist und er schließlich mit mir seit 1988 zahlreiche Gespräche führte, aus deren Verlauf ich eindeutig eine Gesinnungsänderung seit etwa 18 Monaten ableite. Schließlich möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß der Verurteilte immerhin seit 18 Monaten nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß hier, ähnlich wie bei anderen Verfahren, Stichwort Organisiertes Verbrechen – Stasitätigkeit, nach dem Motto verfahren wird: Der Frust wird bei den „Kleinen“ abgelassen, weil wir die „Großen“ nicht bekommen. Wilfred Mack,

Jugendbewährungshelfer