Kranz des Schweigens

■ "Republikaner" legten Kranz an der Neuen Wache ab - und keine Behörde will dafür zuständig sein / Besucher protestierten

Die Besucher der offiziellen bundesdeutschen Mahn- und Gedenkstätte Neue Wache waren empört. Zwischen den Gebinden des Regierenden Bürgermeisters und des Abgeordnetenhauses, die zur Erinnerung an den 17.Juni dort abgelegt worden waren, lag am Samstag auch ein Kranz der „Republikaner“.

Während die Besuchergruppe noch diskutierte, was dieser Kranz wohl an der ehemaligen Gedenkstätte der Opfer des Nationalsozialismus zu suchen habe, sei eine zwölfköpfige Delegation des russischen Parlaments vorgefahren – unter ihnen auch der Präsident –, um ebenfalls einen Kranz für die Opfer des Volksaufstands niederzulegen. Angeführt wurde die Delegation von Jürgen Busch, dem Leiter des Berliner Protokolls des Abgeordnetenhauses. Die BesucherInnen seien aufgefordert worden, die Gedenkstätte für die Dauer der vorgesehenen Kranzniederlegung zu verlassen. Eine kleine Gruppe von Besuchern weigerte sich, der Aufforderung zu folgen, solange der Kranz der Reps nicht entfernt worden sei. Darüber hinaus verlangten sie von der Berliner Delegationsleitung, daß die russischen Gedenkstättenbesucher darüber informiert werden müßten, daß sie ihren Kranz neben dem einer rechtsradikalen Partei ablegen sollten.

Das habe nicht stattgefunden, berichtete einer der Beteiligten gestern der taz. Statt dessen habe man die protestierenden Besucher durch die Polizei aus der Gedenkstätte vertreiben lassen und die russische Kranzablage-Zeremonie im Schnellverfahren durchgezogen.

Das Presseamt der Senatskanzlei konnte nicht erklären, wer den „Republikanern“ die Erlaubnis zur Kranzniederlegung gegeben habe. Am Vorabend des 17. Juni habe jedenfalls noch kein Kranz dort gelegen, teilte Pressesprecher Rohmer mit. Im übrigen sei das Deutsche Historische Museum für die Gedenkstätte verantwortlich. Beim Deutschen Historischen Museum sieht man sich allerdings nur für die Pflege und Betreuung der Gedenkstätte zuständig. Richtlinien über Kranzniederlegungen lägen allein in der Verantwortung des Bundesministeriums für Inneres. Oberzeremonienmeister von Firks, verantwortlich für das Referat „Protokoll Inland“, mochte sich ebensowenig wie sein Stellvertreter Manroth über die Richtlinien von Kranzniederlegungen äußern. Die Pressestelle des Innenministeriums schließlich verwies wiederum auf das Deutsche Historische Museum und auf das Bundeskanzleramt. Schließlich habe der Bundeskanzler die Neue Wache als nationale Gedenkstätte eingeweiht. Doch auch beim Bundeskanzleramt war keine Auskunft zu erhalten. Peter Lerch