Töpfe spülen im Saarland

■ Schlimmer geht's nimmer: Die Hitliste der miesbezahlten Jobs in Deutschland / Eine Ausbildung schützt nicht immer

Berlin (taz) – Die Tariflöhne in Deutschland sind zu hoch. Sagen die Arbeitgeber. Was aber sagt dazu ...

... eine Topfspülerin im Saarland, die monatlich laut Tarif 1.190 Mark netto für ihren Vollzeitjob bekommt?

... ihre Kollegin in Sachsen, die mit 1.050 Mark netto über die Runden kommen muß?

... eine Auffüllerin in Schleswig- Holstein, die im Supermarkt die Regale bestückt und mit einem Tariflohn von 1.280 Mark netto abgespeist werden kann?

... ein Erntehelfer im Weser- Ems-Land, nur saisonal tätig, der mit Obstpflücken auf 1.200 Mark netto kommt?

... sein Kollege in Sachsen-Anhalt, der nur 1.000 Mark mit dem gleichen Job verdient?

Nicht immer rettet eine Ausbildung vor Hungerlöhnen. Beispielsweise nicht

... die Friseurin in Rheinland- Pfalz, die nach der Lehre mit 1.200 Mark netto abgespeist werden kann. Hier kommen allerdings noch Trinkgelder, häufig auch Umsatzbeteiligungen, hinzu. Aber auch den

... Jungkoch in Nordrhein-Westfalen rettet seine Lehre nicht, wenn er als Berufsanfänger laut Tarif ganze 1.360 Mark netto nach Hause bringt. Nicht viel weniger zahlt übrigens der vielgeschmähte McDonald's-Konzern seinen ungelernten Arbeitskräften.

Mit der Berufserfahrung steigt zwar häufig das Gehalt, aber der Zuwachs hält sich in Grenzen. Zum Beispiel bei

... der Verkäuferin in Westberlin, die nach sieben Jahren Berufserfahrung laut Tarif monatlich rund 2.050 Mark netto in der Tasche hat.

Dieses Gehalt steigt nicht mehr mit den weiteren Berufsjahren. Ebensowenig bei

... ihrer langgedienten Kollegin in Ostberlin, die mit 1.700 Mark netto auskommen muß. Etwas besser hat es

... eine Krankenschwester im öffentlichen Dienst, die, 28 Jahre alt, verheiratet, nach acht Berufsjahren 2.380 Mark netto verdient. Das ist immerhin mehr, als

... die freiberufliche Hebamme bekommt, die für 2.000 Mark netto 60 bis 70 Wochenstunden arbeiten muß.

Wenn nicht anders vermerkt, wurden alle Nettolöhne berechnet für kinderlose Ledige, Steuerklasse I, nach den Bruttomindesttarifen für Vollzeittätigkeit. Barbara Dribbusch