Cash & Cash-Prozeß: Statt langer Verhandlungen lieber Geldstrafe

■ Mitangeklagter in Betrugsprozeß kommt mit 25.000 Mark davon

Oldenburg Die Oldenburger Wirtschaftsstrafkammer hat unter einen ihrer größten Prozesse wegen Anlagebetrugs in zweistelliger Millionenhöhe einen Schlußstrich gezogen. Gegen die Zahlung von 25.000 Mark stellte das Gericht am Montag das Verfahren gegen den Mitangeklagten Herbert Precht wegen Beihilfe zum Betrug ein. Ihm war vorgeworfen worden, von den Machenschaften der Anlagefirma Cash & Cash gewußt zu haben. Der ehemalige Chef des Unternehmens, Volker Röver, war Ende Mai wegen Betruges in 8.887 Einzelfällen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Precht war von seinem ehemaligen Chef während des Verfahrens mehrfach belastet und entlastet worden. Der 43jährige hatte seine Mittäterschaft stets bestritten. Die Vorwürfe gegen Precht gänzlich zu klären, würde eine langwierige Beweisführung mit ungewissem Ausgang nach sich ziehen, meinte das Gericht. Die Einstellung des Verfahrens war von den Richtern schon am vorletzten Verhandlungstag aus prozeßökonomischen Gründen angeregt worden.

Nach einer zehntägigen Bedenkzeit gab Precht nun am Montag eine persönliche Erklärung ab. Er sei von dem Verfahren psychisch und physisch gezeichnet. Mit einer Einstellung sei er deswegen einverstanden. Er wolle auf eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft und auf die von ihm in der Wohnung beschlagnahmten 50.000 Mark verzichten, erklärte der 43jährige. Der Verfahrenseinstellung stimmte auch der Staatsanwalt zu. dpa