Sieben Jahre für sexuellen Mißbrauch

Wegen sexuellen Mißbrauchs der eigenen Tochter in insgesamt 327 Fällen ist ein 47jähriger Mann zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte soll sich an dem Kind seit dessen 6. Lebensjahr vergangen haben. Das Mädchen, so das Landgericht, sei von ihm im Alter von 12 Jahren entjungfert und dann bis zum 17. Lebensjahr einmal wöchentlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Schlimmer habe der Mißbrauch des Mädchens nicht sein können, sagte der Richter. Insgesamt mindestens 500mal habe der Angeklagte sich an seiner Tochter als „schweigendes, immer greifbares Objekt“ vergangen. In etwa 200 dieser Fälle mußte das Gericht eine Strafverfolgung wegen Verjährung einstellen. Mit sieben Jahren Haft blieb die Strafkammer nur sechs Monate unter der nach DDR-Recht möglichen Höchststrafe. Nach bundesdeutschem Recht hätten bis zu 15 Jahre Gefängnis gedroht.