Griechenland darf Makedonien blockieren

■ EuGH gegen einstweilige Verfügung

Brüssel (taz) — Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg findet die von Griechenland gegen das Nachbarland Makedonien verhängte Handelsblockade nicht so schlimm, daß eine sofortige Aufhebung notwendig wäre. Die Luxemburger Richter glauben zwar auch, daß die Handelssperre gegen die europäischen Gesetze verstoße, aber endgültig könne das nur in der Hauptverhandlung geklärt werden. Eine einstweilige Verfügung lehnte das Gericht mit der Begründung ab, daß Makedonien nicht Mitglied der Europäischen Union sei.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, daß Griechenland seine Handelssperre gegen Makedonien bis zum Urteil im Hauptverfahren aufrechterhalten darf. Nach den bisherigen Erfahrungen ist der Richterspruch in der ersten Hälfte des Jahres 1996 zu erwarten. In seinem Ferienort auf Korfu begrüßte der griechische Ministerpräsident Andreas Papandreou die Entscheidung aus Luxemburg. „Endlich eine gute Nachricht für Griechenland“, sagte Papandreou. Der griechische Europaminister Theodoros Pangalos erklärte in New York, der Richterspruch sei ein Schlag für die EU-Kommission. Athen werde den Verbleib von EU-Außenkommissar Hans van den Broek im Amt in Frage stellen.

Seit viereinhalb Monaten blockiert Griechenland den Handel und den Transit makedonischer Waren über griechisches Gebiet. Die Europäische Kommission in Brüssel hat im April Klage beim EuGH gegen die griechischen Maßnahmen eingereicht und wegen der Gefahren für Makedonien eine einstweilige Verfügung beantragt. Zur Begründung unterstrich das Gericht immerhin die Auffassung der Kommission, daß die Handelssperre gegen die europäischen Freihandelsgesetze verstoße. Eigenartigerweise ist der EuGH aber der Meinung, daß der Europäischen Union kein akuter Schaden entstehe, wenn Makedonien wirtschaftlich zusammenbrechen sollte und daß es deshalb ausreicht, wenn die Wahrheitsfindung ihren gemächlichen europäischen Gang geht. Alois Berger