■ RAF-Gefangene
: Haftentlassungen

München (dpa) – Generalbundesanwalt Nehm ist bereit, bei allen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten RAF-Terroristen nach fünfzehn Jahren Haft einen Antrag auf Entlassung zu stellen. Entscheidend sei aber die sichere Erwartung, daß die Verurteilten keine Gewalttaten mehr begingen, heißt es in einem Focus-Bericht.