■ Champagner
: Geschützter Name

Luxemburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof will den Begriff „Champagner“ schützen. Der Generalanwalt empfahl, die Klage deutscher und spanischer Winzer gegen das bevorstehende Verbot der Bezeichnung „Champagnermethode“ und „Méthode champenoise“ abzulehnen. Diese Begriffe führten beim Verbraucher zu Verwechslungen.